Polizisten beim RoMo 2023 geschlagen und bedroht - 10 Monate auf Bewährung

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Der 41-jährige Angeklagte und sein Verteidiger - Fotos: ci

FULDA 23 einschlägige Vorstrafen

25.02.26 - Fast auf den Tag drei Jahre liegt die Tat zurück, die am Mittwoch zum zweiten Mal die Justiz in Fulda beschäftigte. Am Rosenmontag 2023 hatte der heute 41-jährige Angeklagte zunächst in einer Bar im Fuldaer Bermudadreieck gefeiert und Bier und Tequila getrunken. Er begab sich auf die Karlstraße, als sich dort eine tätliche Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Personen abspielte, die einen Polizeieinsatz nach sich zog. In der angrenzenden Meistergasse geriet er selbst in eine Rangelei. Dort befand sich auch ein Polizeibeamter in Zivil, der eingriff und laut 'Auseinander, Polizei' rief. Der Angeklagte hatte daraufhin behauptet, 'Ich bin auch ein Kollege'. Und noch während der Polizist nach seinem Ausweis griff, schlug ihm der damals 38-Jährige unvermittelt ins Gesicht und verletzte ihn an Lippe und Jochbein. Der Geschädigte erlitt eine Platzwunde und eine Prellung. Damit noch nicht genug: Bei seiner nachfolgenden Festnahme drohte er einem der Beamten, ihn mit einem Messer "abzustechen".

Richter Sebastian Leitschuh

Dafür hatte ihn das Amtsgericht Fulda im Oktober 2024 zu sechs Monaten auf Bewährung und einer Schmerzensgeldzahlung von 1.000 Euro an den geschädigten Polizisten verurteilt. Damit waren weder der Angeklagte noch die Staatsanwaltschaft einverstanden: Beide legten Berufung gegen das Urteil ein.

Bei der Verhandlung am Mittwoch vor dem Landgericht waren sich beide Seiten mit dem Richter darin einig, dass die damalige Beweisaufnahme am Amtsgericht sorgfältig und korrekt war, so dass die erneute Vernehmung der damals Beteiligten unnötig erschien. Der Ablauf der Tat war geklärt, der Angeklagte hatte Schläge und Drohung eingeräumt, so dass es jetzt um eine neue Bewertung der Strafzumessung ging. Dem Staatsanwalt erschien die sechsmonatige Strafe zu gering, während der Verteidiger darauf verwies, dass die Tat schon drei Jahre zurückliege, sein Mandant sich entschuldigt habe und zur Wiedergutmachung bereit sei, ad hoc 500 Euro von der Schmerzensgeldforderung an den Polizisten zu zahlen. Das Geld wurde dem Nebenkläger daraufhin bar im Gerichtssaal ausgehändigt.

Langes Vorstrafenregister

Bei der Erörterung der Lebensumstände des Angeklagten erwähnte Richter Sebastian Leitschuh, die Liste von dessen Vorstrafen sei "nicht ganz klein". Tatsächlich zog sich deren Verlesung hin, weil es sich um 23 Einträge im Bundeszentralregister seit 2010 handelte - darunter Beleidigung, Diebstahl, mehrfache Körperverletzungsdelikte, Unterschlagungen, Verstoß gegen Betäubungsmittel- und Waffengesetz, Fahren ohne Führerschein und schließlich fahrlässige Tötung bei einem Verkehrsunfall auf der Petersberger Straße.

Wegen dieser erheblichen Vorstrafen forderte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer eine Strafe von zehn Monaten wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung, während der Verteidiger sieben Monate für tat- und schuldangemessen hielt. Beide befürworteten, die Strafe erneut zur Bewährung auszusetzen.

Der Staatsanwalt und die Bewährungshelferin

Richter Leitschuh folgte dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den 40-Jährigen zu zehn Monaten, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Er muss noch weitere 500 Euro an den geschädigten Polizisten und die Kosten des Verfahrens zahlen. "Es ist gut für Sie, dass die Tat schon drei Jahre zurückliegt, denn in dieser Zeit konnten Sie sich bewähren", schloss der Richter. Beide Parteien verzichteten nach der Urteilsverkündung darauf, Rechtsmittel einzulegen, sodass das Urteil bereits rechtskräftig ist. (ci)+++


Original auf osthessen-news.de