Polizei zieht Fastnachtsbilanz: Rauschfahrten enden mit Führerscheinverlust
c.von-butler
Polizeikontrolle auf Osthessens Straßen während der Fastnachtszeit: Mehrere Führerscheine wurden eingezogen. - Archivfoto: O|N / Carina Jirsch
REGION Alkohol und Drogen am Steuer
25.02.26 - Die Fastnachtszeit in Osthessen ist vorbei, doch die Polizei zieht nun eine klare Bilanz: Trotz vieler Verkehrsteilnehmender, die sich korrekt verhielten, wurden zahlreiche alkohol- und drogenbedingte Fahrten festgestellt. Mit gezielten Kontrollen wollte die Polizei die Straßen sicherer machen und Gefahren für alle Verkehrsteilnehmenden frühzeitig erkennen.
Im Zeitraum vom 2. bis zum 18. Februar wurden in Osthessen knapp 1.000 Fahrzeuge kontrolliert. Die Bilanz zeigt ein gemischtes Bild: "Im Rahmen der Kontrollen wurden in den vergangenen beiden Wochen knapp 1.000 Fahrzeuge überprüft. Dabei stellten die eingesetzten Polizeikräfte 15 Fahrzeugführende unter Alkoholeinfluss sowie 19 unter Drogeneinfluss fest", erklärt das Polizeipräsidium Osthessen gegenüber OSTHESSEN|NEWS. Infolge der Verstöße wurden zehn Führerscheine beschlagnahmt.
Beamte prüften Fahrzeugführende auf Alkohol- und Drogeneinfluss, um Unfälle ...Archivfoto: O|N / Andre Söllner
Trotz der Einzelfälle zeigt sich, dass der Großteil der Verkehrsteilnehmenden die Kontrollen akzeptierte und die Vorschriften einhielt. Die Polizei betont jedoch, dass Alkohol und Drogen im Straßenverkehr weiterhin ein relevantes Problem darstellen und regelmäßige Kontrollen notwendig sind. Die Maßnahmen sollen daher auch nach der Fastnacht fortgesetzt werden.
Hinweise der Polizei: Verantwortung im Straßenverkehr
Die Polizei nutzt die Gelegenheit, nochmals auf die Grundregeln der Verkehrsteilnahme hinzuweisen: "Grundsätzlich gilt: Jeder, der sich im öffentlichen Verkehrsraum bewegt - unabhängig davon, ob motorisiert, mit dem Fahrrad, zu Fuß oder zu Pferd - ist Verkehrsteilnehmer und trägt Verantwortung für die eigene Sicherheit sowie für die Sicherheit anderer. Alkohol und Drogen können diese Verantwortung erheblich beeinträchtigen."Feste Promillegrenzen gelten für Fahrzeuge
Besonders wichtig sind die gesetzlichen Promillegrenzen: Bereits ab 0,5 Promille drohen für Kraftfahrzeuge Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Ab 0,3 Promille kann strafrechtliche Verantwortung entstehen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen festgestellt werden, ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit. Für Fahrradfahrer liegt die absolute Grenze bei 1,6 Promille, auch hier kann ab 0,3 Promille strafrechtlich relevant werden.Unter Ausfallerscheinungen fallen unter anderem unsicherer oder schwankender Gang, Gleichgewichtsprobleme, Schlangenlinienfahren, verzögerte Reaktionen, Konzentrationsschwierigkeiten, verwaschene oder lallende Sprache sowie auffälliges Verhalten wie Aggression oder riskantes Handeln. Auch das Übersehen von Verkehrszeichen oder rote Ampeln kann als Auffälligkeit gelten.
Auch Fußgänger und Reiter nicht ausgenommen
Nicht nur Fahrzeugführende, sondern auch Fußgänger und Reiter müssen sich verantwortungsbewusst verhalten. Für sie gibt es keine festen Promillegrenzen, entscheidend ist das Verhalten im Straßenverkehr. Wer trotz Beeinträchtigung andere gefährdet, kann rechtliche Konsequenzen bis hin zu versicherungsrechtlichen Folgen erfahren. In bestimmten Fällen kann zudem die persönliche Eignung zum Führen von Fahrzeugen überprüft werden, etwa durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).Alkohol und Verkehr passen nicht zusammen
Die Polizei appelliert daher eindringlich an alle Verkehrsteilnehmenden: "Alkohol und die Teilnahme am Straßenverkehr sind keine gute Kombination - egal, ob auf vier Rädern, zwei Rädern, zu Fuß oder hoch zu Ross. Wer Alkohol oder Drogen konsumiert, sollte sichere Alternativen wählen und so dazu beitragen, dass die Fastnachtszeit und auch die Monate darüber hinaus für alle unfallfrei bleiben."Mit dieser klaren Botschaft wollen die Beamten in Osthessen die Straßen auch nach den närrischen Tagen sicher halten und Verkehrsteilnehmende sensibilisieren, verantwortungsvoll unterwegs zu sein. (Constantin von Butler) +++
Original auf osthessen-news.de