Koalition einigt sich endlich: Das bedeutet das neue Heizungsgesetz!

c.von-butler

Union und SPD einigen sich auf neue Regeln für Heizungen in Wohnhäusern. - Symbolbild: Pixabay

REGION Öl und Gas wieder erlaubt

25.02.26 - Nach monatelanger Debatte haben Union und SPD ihre Differenzen beim Heizungsgesetz beigelegt. Künftig sollen Öl- und Gasheizungen wieder in Wohnhäusern eingebaut werden dürfen, wie Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) in Berlin erklärte. Das ursprünglich von der Ampel eingeführte Gesetz wird in mehreren Punkten geändert, ohne dass die Förderung klimafreundlicher Heizungen wegfällt.

Die staatliche Unterstützung für den Kauf umweltfreundlicher Anlagen wie Wärmepumpen oder Biomasseheizungen bleibt mindestens bis 2029 bestehen. Das neue Eckpunktepapier, auf das sich die Fraktionen geeinigt haben, streicht die bisherige 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien bei Neubauten. Diese hatte vor allem in der Union für Kritik gesorgt. Für bestehende Gebäude gelten umfassende Übergangsfristen.

Hausbesitzer können künftig selbst entscheiden, welche Heizsysteme sie einbauen. ...Symbolbild: Pixabay

Klimaschutzziele bleiben verbindlich

Zukünftig sollen Hausbesitzer selbst entscheiden können, welches Heizsystem sie installieren. "Das neue Gesetz wird keine Regelungen enthalten, die den Ausbau oder Wechsel bestehender funktionierender Heizungssysteme verpflichtend machen", heißt es in dem Eckpunktepapier. Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt, müssen aber ab 2029 mindestens zehn Prozent klimafreundliche Kraftstoffe wie Biomethan oder synthetische Brennstoffe enthalten. Auf diesen Anteil soll kein CO2-Preis fällig werden, um einen Anreiz für den Umstieg zu schaffen.

Unionsfraktionschef Jens Spahn erklärt in Berlin die Änderungen am Heizungsgesetz. ...Foto: wikimedia/Superbass

Förderungen für klimafreundliche Heizungen bleiben mindestens bis 2029 bestehen. ...Symbolbild: Pixabay

Die Koalition betont, dass die Klimaschutzziele weiterhin gelten. Für Mieter, die keinen Einfluss auf ihre Heizung haben, sollen Maßnahmen ergriffen werden, um überhöhte Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen zu vermeiden. Lieferanten werden verpflichtet, ab 2028 anteilig klimafreundliche Gase und Heizöle in den Verkehr zu bringen.

Vereinfachte kommunale Wärmeplanung für Städte und Gemeinden

Auch die kommunale Wärmeplanung wird vereinfacht: Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen ab Mitte 2026, kleinere Kommunen ab Mitte 2028 über Konzepte verfügen. Hausbesitzer sollen dabei mehr Freiheiten erhalten, etwa zwischen Anschluss an ein Wärmenetz, Wärmepumpe oder anderen Systemen zu wählen.

Ein Gesetzentwurf soll bis Anfang April vom Kabinett beschlossen werden, der Bundestag folgt danach. Das neue Gesetz soll am 1. Juli in Kraft treten.

Bisherige Förderungen für klimafreundliche Heizungen bleiben umfangreich: Investitionskostenzuschüsse bis 21.000 Euro, Klima­geschwindig­keits­bonus und Einkommensbonus für Haushalte bis 40.000 Euro Jahres­einkommen. Der Absatz von Wärmepumpen stieg 2025 um 55 Prozent auf knapp 300.000 Geräte, doch ursprüngliche Ausbauziele wurden deutlich verfehlt. Der Bundesverband Wärmepumpe warnte, dass eine reformierte Gesetzeslage eine Investitionsbremse werden könnte. (Constantin von Butler) +++


Original auf osthessen-news.de