Bundeswehr erklärt: Das war die Ursache für den lauten Knall am Donnerstag
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Die Auswertung der Radardaten vom 26. Februar 2026 bestätigt einen Überführungsflug eines Kampfflugzeugs vom Typ Panavia Tornado mit dem Callsign "SHARK". - Symbolfoto: picture alliance / Foto Huebner | Foto Huebner
REGION HEF-ROF Überschall-Überführungsflug eines TORNADO
27.02.26 - Ein lauter Knall hat am Donnerstag gegen 14 Uhr viele Menschen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg überrascht. Vor allem aus Wildeck erreichten unsere Redaktion viele Nachrichten und Anrufe von besorgten Lesern, die wissen wollten, was der Ursprung des Knalls war. Schnell stellte sich heraus: Hier muss es sich um einen Überschallknall eines Bundeswehrflugzeugs handeln. Gegenüber OSTHESSEN|NEWS erläutert nun die Bundeswehr, wieso genau es dazu kam.
Die Auswertung der Radardaten vom 26. Februar 2026 bestätigt einen Überführungsflug eines Kampfflugzeugs vom Typ Panavia Tornado mit dem Callsign "SHARK". Die Maschine verlegte von Manching nach Schleswig und absolvierte dabei planmäßig auch Fluganteile im Überschallbereich.
23 Kilometer Abstand zu Bad Hersfeld - 1.352 km/h
Um 14:09 Uhr Ortszeit befand sich das Flugzeug in einer Höhe von 37.000 Fuß (etwa 10.977 Meter über Grund) bei einer Geschwindigkeit von 1.352 km/h. Der Abstand zur Stadt Bad Hersfeld betrug zu diesem Zeitpunkt rund 23 Kilometer. "Nach den uns vorliegenden Daten erfolgte der Flug unter Beachtung der flugbetrieblichen Bestimmungen", erklärt hierzu ein Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr zu O|N.Grundsätzlich sei militärischer Flugbetrieb im gesamten Bundesgebiet zulässig und nicht an feste Strecken gebunden. "Ziel ist es, die Flugbewegungen möglichst gleichmäßig über den Luftraum der Bundesrepublik zu verteilen", so der Sprecher weiter. Für Kampfflugzeuge gelte dabei eine Mindesthöhe von 500 Fuß (etwa 150 Meter) über Grund. Beim Überflug von Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern seien mindestens 2.000 Fuß (rund 600 Meter) einzuhalten. "Selbstverständlich wird versucht, bewohnte Gebiete nicht zu überfliegen. Die hohe Besiedlungsdichte in Deutschland setzt diesem Vorhaben jedoch enge Grenzen."
So entsteht ein Überschallknall
Überschallflüge dienten insbesondere der Überprüfung von Triebwerken, Steuerorganen und weiteren Systemen unter allen vorgesehenen Einsatzparametern. "Insbesondere nach Instandsetzungsarbeiten und periodischen Kontrollen sind Testflüge auch im Überschallbereich erforderlich." Ein Luftfahrzeug werde erst dann wieder für den regulären Betrieb freigegeben, wenn sämtliche erflogenen Parameter innerhalb der vorgeschriebenen Normen lägen. "Diese Vorgehensweise ist aus Gründen der Flugsicherheit zwingend notwendig."Ein Flugzeug bewegt sich im Überschallbereich mit mehr als etwa 330 Metern pro Sekunde, entsprechend rund 1.188 km/h. Eine physikalisch bedingte Begleiterscheinung ist der sogenannte Überschallknall. Er entsteht durch Druckverdichtungen in der Atmosphäre, die sich kegelförmig hinter dem Flugzeug ausbreiten und am Boden als Knall oder Druckschwankung wahrgenommen werden. "Die Ausbreitung dieser Druckstöße hängt unter anderem von Flughöhe, Geschwindigkeit, aerodynamischer Form und den meteorologischen Bedingungen ab", erläutert die Bundeswehr.
Klare Vorgaben
Um die Auswirkungen auf die Bevölkerung möglichst gering zu halten, gelten klare Vorgaben: Überschallflüge sind – außer an Feiertagen – von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr zulässig. In der Zeit von 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr sollen sie grundsätzlich unterbleiben, sofern keine zwingenden Einsatzgründe vorliegen. Zudem beträgt die Mindesthöhe über Land 36.000 Fuß (etwa 10.972 Meter). "Überschallflüge erfolgen ausschließlich unter Radarüberwachung und nach vorheriger Koordinierung mit der zuständigen Stelle. Der Flugweg wird so geplant, dass dicht besiedelte Gebiete nach Möglichkeit nicht betroffen sind", so der Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr abschließend. (Mathias Schmidt) +++Original auf osthessen-news.de