Kein Bürgergeld, Zeitumstellung und neue Regeln: Das ändert sich im März
mia.schmitt
Nicht nur das sonnige Wetter ist neu, sondern auch diverse Neuerungen, Verbote und Lockerungen erwarten uns im März. - Symbolfoto: O|N/Carina Jirsch
REGION Der Frühling bringt Veränderungen
03.03.26 - Der Frühling steht mit dem Beginn des neuen Monats in den Startlöchern. Doch nicht nur das sonnige Wetter ist neu, sondern auch diverse Neuerungen, Verbote und Lockerungen erwarten uns im März. Egal, ob auf der Straße, in der Bahn oder im eigenen Garten - der Monat ist voller Veränderungen für Osthessen.
Von Zusatzbeiträgen der Krankenkasse, die die Rente verringern, über das Verbot eines radikalen Heckenschnitts bis hin zum Ersatz des Bürgergelds und der Umstellung auf die Sommerzeit - im März steht einiges an, das man nicht übersehen sollte. Dieser Überblick fasst alle zentralen Änderungen zusammen und erklärt, was jetzt unbedingt erledigt werden muss.
Zusatzbeiträge der Krankenkassen steigen - Netto-Rente sinkt
Zum Jahresbeginn wurden die Zusatzbeiträge vieler gesetzlicher Krankenkassen erhöht. Im März wirken sich diese zum ersten Mal auf die Renten aus. Das bedeutet: Die Netto-Rente sinkt, während sich an der Brutto-Rente nichts verändert. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt jetzt bei etwa 2,9 Prozent - ein Zusatz von 0,4 Prozentpunkten. Für eine Brutto-Rente von 1.000 Euro bedeutet das rund zwei Euro weniger bei der Netto-Rente.Neuer SCHUFA-Score
Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) reformiert im neuen Monat ihre Bonitätsprüfung. Ein zwölfteiliger Kriterienkatalog soll das Verfahren transparenter machen und die bisherigen Scores ersetzen. Der neue Score liegt zwischen 100 und 999 Punkten. Je höher die Punktzahl, desto besser ist die Kreditwürdigkeit. Die SCHUFA plant, "voraussichtlich Ende März 2026" den neuen, vereinfachten Score für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos digital einsehbar zu machen. Dadurch wird die Entstehung der Werte transparenter. Dieser Wert entscheidet darüber, ob und zu welchen Konditionen man etwas bekommt. Deshalb ist diese Änderung nicht unwichtig.Radikalschnitt bis September verboten
Eine weitere Änderung betrifft den eigenen Garten. Ab März dürfen Hecken, Gebüsche, Laub- und Nadelgehölze nicht mehr radikal zurückgeschnitten oder komplett entfernt werden. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet solche sogenannten "Radikalschnitte" im Zeitraum zwischen 1. März und 30. September. Dadurch sollen brütende Vögel und ihre Nester in Büschen und Bäumen geschützt werden. Auf Verstöße können Bußgelder folgen. Schonende Pflege- und Formschnitte sind grundsätzlich das ganze Jahr über erlaubt.Lockerung bei Ausweiskontrollen im Bahnverkehr
Anfang Februar wurde ein Zugbegleiter in einem Regionalexpress getötet. Er hatte einen Fahrgast ohne Ticket aus dem Zug verwiesen und wurde tödlich verletzt. Jetzt folgt eine neue Regelung. Fahrgäste müssen jetzt bei der Fahrkartenkontrolle im Regionalzug nicht mehr zwangsläufig auch ihren Ausweis vorzeigen. Das war bisher bei Fahrten mit Zeitkarten und überregionalen Abo-Tickets üblich. Von nun an entscheiden Kontrolleure im Einzelfall, ob sie einen Ausweis zum Abgleich mit dem vorgezeigten Ticket wollen. Dabei soll das Personal entlastet und gesichert werden. Außerdem plant die Bahn in Zukunft den Einsatz von Bodycams zur Abschreckung und im Ernstfall zur Beweissicherung.Kennzeichenänderung für Mofas, Roller und E-Scooter
Auch für die Fahrer von Kleinkrafträdern wie Mofas, Roller und E-Scooter ändert sich etwas. Ab März benötigen sie ein gültiges Versicherungskennzeichen für das neue Versicherungsjahr. Wer dann ohne das neue - jetzt schwarze, statt grüne - Kennzeichen unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese Farbänderung ermöglicht eine schnellere Kontrolle des Versicherungsschutzes.Verlängerung des Schutzstatus für geflüchtete Ukrainer
Ukrainer, die aus dem russischen Angriffskrieg geflüchtet sind, dürfen offiziell länger in Deutschland bleiben. Ihr Schutzstatus und der damit einhergehende Aufenthaltstitel werden automatisch bis 4. März 2027 verlängert. Die Neuerung gilt auch für Arbeitserlaubnisse und Wohnsitzauflagen der etwa 1,1 Millionen Betroffenen. Ein Antrag ist dafür nicht erforderlich. Für Geflüchtete ohne ukrainische Staatsangehörigkeit greift diese Regelung nicht. Für sie gelten die allgemeinen Bestimmungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts.Neues Bankensystem gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung
Ab März müssen Banken und Versicherungen verdächtige Geldbewegungen in einem neuen, einheitlichen Online‑System melden. Das soll helfen, Geldwäsche und Terrorfinanzierung schneller zu erkennen. Für Kundinnen und Kunden bedeutet das: Bei größeren oder ungewöhnlichen Überweisungen kann es künftig öfter passieren, dass die Bank nachfragt oder eine Zahlung kurz überprüft, bevor sie weiterläuft."Neue Grundsicherung" statt Bürgergeld
Es soll neue Regeln für das bisherige Bürgergeld geben - das plant zumindest der Bundestag. Mit der Umbenennung in die "neue Grundsicherung" kommen auch neue, strengere Regeln für Sozialhilfeempfänger. Vorgesehen sind beispielsweise schnellere Leistungskürzungen bei versäumten Terminen oder der Ablehnung zumutbarer Arbeit.Zeitumstellung
Auch die Uhren werden in diesem Monat wieder umgestellt. In der Nacht vom 28. auf den 29. März springt die Zeit um 2 Uhr morgens eine Stunde nach vorne. Die Nacht wird also um eine Stunde kürzer. (mis) +++Original auf osthessen-news.de