Autofahrer aufgepasst: Vollsperrung der L 3170 "Marktstraße" bis Oktober

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Vollsperrung der L 3170 "Marktstraße" ab Montag. - Symbolbild: O|N

EITERFELD Großräumige Umleitung ab Montag

09.03.26 - Die Landesstraße 3170, die unter anderem als beliebte Berufspendlerstrecke von Thüringen nach Bad Hersfeld und umgekehrt beliebt ist, wird wegen Straßenbaumaßnahmen in Eiterfeld (Kreis Fulda) ab Montag, dem 09. März 2026 bis voraussichtlich Oktober 2026 voll gesperrt.

Der Verkehr wird in dieser Zeit großräumig umgeleitet. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht werden ab Arzell über die Gemeindestraßen "An der Schlierbach", "Arzeller Straße" – L 3380- bis in die Ortsmitte Eiterfeld umgeleitet. Der Gegenverkehr ab der Kreuzung in Eiterfeld in umgekehrte Fahrtrichtung ebenfalls.

Symbolbild: Pixabay

Wegen der in der Gemeindestraße "An der Schlierbach" in Arzell bestehenden Traglast ist es notwendig, Fahrzeuge über 3,5 Tonnen weiträumig über die Bundesstraße 27 – L 3380 – Steinbach-Körnbach-Eiterfeld/Ortsmitte und umgekehrt umzuleiten.

Wie die Straßenverkehrsbehörde bei der Marktgemeinde Eiterfeld weiter mitteilt, kann der innerörtliche PkW- sowie der Schulbus- und Linienverkehr in Eiterfeld die zur Marktstraße parallel verlaufende Schulstraße nutzen. Hierbei weist die Verkehrsbehörde jedoch ausdrücklich darauf hin, dass dort eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt und diese sowie das Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht überwacht und bei Verstößen entsprechend geahndet wird.

Außerdem wird seitens der Straßenverkehrsbehörde ausdrücklich wegen der Bushaltestellen in der Schulstraße an nachfolgende Bestimmungen erinnert: Wenn ein Linienbus oder ein gekennzeichneter Schulbus an einer Haltestelle mit VZ 224 hält und das Warnblinklicht eingeschaltet hat, müssen sich Autofahrer an strenge Regeln halten, um Fahrgäste zu schützen.

Die wichtigsten Verhaltensregeln:

  • Schrittgeschwindigkeit: An Bussen mit Warnblinker darf nur in Schrittgeschwindigkeit (ca. 4 bis 7 km/h, maximal 10 km/h) vorbeigefahren werden.
  • Gegenverkehr: Die Regel der Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn.
  • Überholverbot: Nähert sich ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinker einer Haltestelle, darf er nicht überholt werden.
  • Vorbeifahren: Wenn der Bus steht, ist ein vorsichtiges Vorbeifahren mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt, solange keine Fahrgäste behindert oder gefährdet werden.
  • Vorfahrt: Setzt ein Bus an einer Haltestelle den Blinker nach links, ist diesem Vorfahrt zu ermöglichen.
  • Bremsbereit sein: Es ist jederzeit bremsbereit zu bleiben, da Fußgänger (besonders Kinder) vor oder hinter dem Bus die Straße überqueren könnten.
  • Abstand halten: Es ist auf einen ausreichenden Seitenabstand zum Bus zu achten.
Zusammengefasst: Warnblinker am Bus bedeutet Schritttempo für den gesamten Verkehr (auch entgegenkommend). Bei Unsicherheit ist Anhalten die sicherste Option. Bei Nichtbeachtung drohen bei Gefährdung 70 € Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Symbolbild: O|N / Maria Franco

Bei Gefährdung und einer zusätzlichen nachgewiesenen Geschwindigkeitsüberschreitung droht eine Geldbuße bis zu 950,00 €, 3 Monate Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. (pm/ems) +++


Original auf osthessen-news.de