Bedrohung im Imbiss? Polizei ermittelt gegen Mandatsträger wegen Straftaten
carla.ihle-becker
Ein Fuldaer Mandatsträger ist im Visier der Ermittler, weil es in der Heinrichstraße zu einem brisanten Vorfall kam. - Fotos: Hendrik Urbin
FULDA Im Kommunalwahlkampf in Hessen
09.03.26 - Ein Fuldaer Mandatsträger ist im Visier der Ermittler - und sorgt damit für Aufsehen vor der Kommunalwahl 2026! Im Rahmen des Wahlkampfs gibt es nicht nur abgerissene oder verunstaltete Wahlplakate und verbale Auseinandersetzungen an den verschiedenen Wahlständen, sondern offenbar auch einen noch krasseren Fall von Bedrohung und Nötigung. Unsere Redaktion hat Kenntnis davon erhalten, dass es in einem Imbisslokal in der Heinrichstraße in Fulda zu einer Bedrohungslage gekommen sein soll. Nach Auskunft unseres Informanten soll darin ein Fuldaer Mandatsträger und Bewerber einer Wählergruppe bei der Kommunalwahl für die Stadtverordnetenversammlung involviert gewesen sein, was den Sachverhalt noch brisanter macht.
Bei der Anbringung von Wahlplakaten soll es nach Auskunft eines Zeugen zu einem Streit gekommen sein. Der Kommunalpolitiker habe jemandem in dem Imbiss mit Gewalt gedroht und ihn dazu nötigen wollen, ein Kreuz auf einem Wahlzettel an seinem Namen zu machen. Doch der so Genötigte weigerte sich, ging stattdessen zur Polizei und erstattete Anzeige.
Um diesen Hinweis auf eine Straftat zu verifizieren, haben wir eine entsprechende Anfrage beim Polizeipräsidium Osthessen in Fulda gestellt und von der Pressestelle schriftlich folgende Auskunft dazu bekommen: "Wir können bestätigen, dass aufgrund eines Anfangsverdachts von Straftaten durch die Kriminalpolizei Fulda ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde. Hinweise hierauf haben sich durch einen Vorfall in einem Imbiss in der Heinrichstraße am Mittwoch, dem 11.02.2026, ergeben", schreibt die Polizei auf OSTHESSEN|NEWS-Nachfrage und ergänzt noch: "Wir bitten um Verständnis, dass wir aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine Angaben zu beteiligten Personen machen."
Anzeige zurückgezogen, aber Polizei ermittelt weiter
Da uns die Namen der beteiligten Personen aber von dem Zeugen mitgeteilt wurden, haben wir bei beiden Kontrahenten angefragt, was denn zu diesem Zeitpunkt tatsächlich vorgefallen ist. In Übereinstimmung sagten die Befragten allerdings, es habe sich um ein "bedauerliches Missverständnis" gehandelt, das aber längst ausgeräumt worden sei. Auf unsere explizite Nachfrage, dass man doch deshalb aber wohl keine Anzeige erstatte, versicherte der angeblich Bedrohte, er habe nach der Klärung des Vorfalls seine Anzeige wieder zurückgezogen.Doch so einfach geht das nicht. Wie uns der Sprecher der Polizei erläutert, handelt es sich bei dem beschriebenen Vorfall um ein sogenanntes Offizialdelikt, das von Amts wegen verfolgt werde. In solchen Fällen ermittelt die Polizei grundsätzlich, um die Straftat aufzuklären. Eine Anzeige eines Betroffenen brauche es dafür nicht. Welche Auswirkungen die laufenden Ermittlungen auf den noch bis zum Sonntag, den 15. März laufenden Kommunalwahlkampf haben, bleibt abzuwarten. OSTHESSEN|NEWS bleibt jedenfalls an diesem brisanten Fall dran. (red./ph/cps) +++
Original auf osthessen-news.de