Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU): "Muss umsetzbar sein"

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Gesundheitsministerin Diana Stolz zur Krankenhausreform. - Archivbild: O|N / Hendrik Urbin

WIESBADEN/BERLIN Bundestag verabschiedet Krankenhausreform

06.03.26 - Nach langen politischen Diskussionen hat der Deutsche Bundestag heute den Weg für die Umsetzung der Krankenhausreform frei gemacht und das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) beschlossen. Die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG) begrüßt, dass damit die Grundlage für die praktische Umsetzung der Reform geschaffen wird. Damit entsteht für Krankenhäuser, Länder und weitere Beteiligte mehr Planungssicherheit für den anstehenden Transformationsprozess.

Nach dem heutigen Beschluss des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) durch den Bundestag erklärte Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU): "Wir haben in intensiven Verhandlungen einen Kompromiss für das verbesserte Reformgesetz erzielt. Nicht in allen Punkten erfüllt es unsere Erwartungen, die wir an die Praxistauglichkeit des Gesetzes und an die Stabilität der medizinischen Versorgung im Reformprozess gestellt hatten. Dass das Gesetz nun verabschiedet wurde ist dennoch gut und wichtig. Vor allem ist es ein entscheidender Schritt hin zur dringend benötigten Rechtssicherheit für den weiteren Reformprozess."

In den Verhandlungen hatten sich die Länder dafür eingesetzt, zentrale Punkte des Reformpakets praxistauglicher zu gestalten. "Wir haben das umfangreiche Kompromisspaket des Bundes noch einmal geöffnet und an entscheidenden Stellen nachgeschärft – nicht, um die Reform zu verwässern, sondern um sie umsetzbar zu machen", betonte die Ministerin.

Das sind die Neuerungen

Eine wichtige geeinte Änderung ist das Verlängern der zeitlichen Übergangsregelungen für das Erfüllen der Qualitätskriterien des Bundes an Personal, Geräten und auch an die Infrastruktur als Grundlage für die Zuteilung entsprechender Leistungsgruppen. Dabei geht es darum, den Krankenhäusern ausreichend Zeit zu geben, um zum Beispiel nötige Baumaßnahmen oder Personalentwicklungen mit einer realistischen zeitlichen Perspektive vorantreiben zu können.

Das Klinikum Fulda. Archivbild: O|N

Zudem konnte eine zusätzliche Regelung für zügig voranschreitende Länder eingebaut werden: Länder, die die neuen Leistungsgruppen bis Ende 2026 zuweisen, können Krankenhäusern, die eine Übergangsregelung benötigen, im Benehmen statt im Einvernehmen mit den Krankenkassen zusprechen. Dies kürzt den Prozess zeitlich deutlich ab, ohne aber die wichtige Beteiligung der Kostenträger außen vor zu lassen. "Diese Regelung ist eine Art Sprinterprämie und ein Ansporn im Prozess", sagte Stolz und verwies darauf, dass Hessen bei der Vorbereitung der Leistungsgruppenzuweisung gut im Zeitplan ist.

"Wir haben die Weichen hier in Hessen bestmöglich gestellt. Mit allen relevanten Partnern haben wir uns auf die Umsetzung der Reform und die damit verbundenen notwendigen Veränderungen vorbereitet", berichtet Stolz. Alle Krankenhäuser haben ihre Anträge auf Leistungsgruppen fristgerecht abgegeben. Nach Veröffentlichung des neuen Hessischen Krankenhausplans hatten die Krankenhäuser im Januar und damit während des laufenden Prüfverfahrens durch den Medizinischen Dienst Hessen die Möglichkeit, Anpassungen an den Anträgen vorzunehmen. Nun steht die zweite Anpassungsrunde nach Inkrafttreten des KHAG an sowie eine Nachprüfungsphase, um einen Ausgleich aufgrund der zeitlichen Abstände zwischen den ersten und letzten Prüfungen der Krankenhäuser zu schaffen.

Symbolbild: Pixabay

Tritt das KHAG im April in Kraft, wird das Ministeriums voraussichtlich ab Spätsommer in die Planungsphase für ein flächendeckendes hessisches Krankenhausnetz auf Basis der Prüfgutachten der Einzelkrankenhäuser eintreten.

"Gemeinsam mit unseren zahlreichen Partnern werden wir weiter im Sinne einer guten und bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger voranschreiten. Die Menschen in Hessen können sicher sein, dass wir alles Notwendige tun, damit sie im Not- oder Krankheitsfall flächendeckend medizinisch gut versorgt werden", betonte die Ministerin abschließend.

Zum Hintergrund:

Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) konkretisiert zentrale Regelungen der Krankenhausreform des Bundes und schafft die Grundlage für deren praktische Umsetzung. In Hessen wurden mit dem Hessischen Krankenhausplan, der im Dezember 2025 veröffentlicht wurde, bereits wichtige Weichen für die zukünftige Struktur der Krankenhausversorgung gestellt. Auf dieser Grundlage haben die Krankenhäuser ihre Anträge auf Leistungsgruppen eingereicht. Ziel ist es, die medizinische Versorgung weiterzuentwickeln und gleichzeitig eine verlässliche Versorgung der Patientinnen und Patienten in allen Regionen sicherzustellen. (ems/pm) +++


Original auf osthessen-news.de