Justizminister Christian Heinz bringt Frauenschutz-Initiative im Bundesrat ein

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Justizminister Christian Heinz - Archivfoto: Carina Jirsch

WIESBADEN Kurz vor dem Weltfrauentag

07.03.26 - Kurz vor dem Weltfrauentag am 8. März hat Hessens Justizminister Christian Heinz an diesem Freitag eine weitere Initiative zum besseren Schutz vor häuslicher Gewalt bei familiengerichtlichen Verfahren im Bundesrat eingebracht und dabei auf das vielfältige Engagement der Landesregierung beim Thema Frauensicherheit verwiesen.

"Fast jeden Tag stirbt in diesem Land eine Frau durch die Hand ihres Ex-Partners. Es ist endlich Zeit, dass sich das ändert. Um Femizide in unserem Land wirksam zu vermeiden, braucht es nicht nur den einen Baustein, sondern eben ganz viele", sagte Hessens Justizminister und ergänzte: "Die Landesregierung betrachtet Frauensicherheit ganzheitlich und handelt ressortübergreifend. Aus Hessen kommen entscheidende Impulse für mehr Frauensicherheit in Deutschland. Hessen ist Antreiber für den besseren Schutz von Frauen vor Gewalt und sexuellen Übergriffen – am Weltfrauentag und an jedem weiteren Tag."

Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt bei familiengerichtlichen Verfahren

Konkret schlägt Hessen Verbesserungen der Verfahrensordnungen vor. So soll beispielsweise der Gerichtsort frei gewählt werden können, um den Wohnort der Opfer beim Täter im Verborgenen zu belassen. Außerdem sollen Opfer und Kinder möglichst wenig mit ihrem Peiniger konfrontiert werden und die zuständigen Ämter und Behörden, gerade im Hinblick auf das Kindeswohl, enger zusammenarbeiten. "Wir sind zuversichtlich, dass eine Mehrheit bei den Ländern zustande kommen wird und hoffen sehr, dass die Bundesregierung das Anliegen ebenfalls teilt", so der Justizminister.

Härtere Strafen für Spanner

Hessen hat zudem eine Initiative im Bundesrat unterstützt, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, rasch einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Frauen und Mädchen wirksam vor heimlich oder gegen ihren Willen gefertigten Bildaufnahmen schützt sowie voyeuristische Aufnahmen in der Öffentlichkeit unter Strafe stellt. Ministerpräsident Boris Rhein hatte in seiner heutigen Rede zur Bundesratsinitiative deutlich härtere Strafen gefordert. Trotz bestehender Strafvorschriften sei der Schutz bislang nicht überall ausreichend gewährleistet.

Konsequenzen im Sorge- und Umgangsrecht bei häuslicher Gewalt

Außerdem hat sich Justizminister Christian Heinz auf Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister im November für Konsequenzen im Sorge- und Umgangsrecht bei Fällen von häuslicher Gewalt eingesetzt. "Elternteile müssen mit Konsequenzen im Sorge- und Umgangsrecht rechnen, wenn sie handgreiflich werden. Der Umgang mit den Kindern soll bei Gewalt eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen werden können. Deshalb haben wir auf der Justizministerkonferenz eine weitere Initiative gestartet. Sie ist einstimmig angenommen worden. Nun ist die Bundesjustizministerin am Zug", so der Justizminister.

Fälle von verbaler sexueller Gewalt auch in Hessen

Das Justizministerium hat darüber hinaus eine Beauftragte für die Verfolgung von Straftaten mit Catcalling-Hintergrund bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt bestellt. Zudem wurden die Staatsanwaltschaften per Rundverfügung sensibilisiert, dass Verfahrenseinstellungen nur nach sorgfältiger Prüfung erfolgen dürfen. Bei dieser Prüfung soll in besonderem Maße die Beeinträchtigung der Opfer berücksichtigt werden. "Es geht nicht um das Hinterherpfeifen. Die Fälle, mit denen sich unsere hessische Justiz beschäftigt, sind andere: Wir reden beispielsweise über den Pädophilen, der die Minderjährige verbal zum Beischlaf auffordert oder der zurückgewiesene Mann, der die Frau im Anschluss bitter beleidigt und ihr droht, sie zu töten. Das alles sind Fälle von verbaler sexueller Gewalt, die zum überwiegenden Teil Frauen und Mädchen betreffen. Wir werden solche Taten nicht einfach hinnehmen, deshalb haben wir unter anderem eine Beauftragte bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt bestellt, um genau diese Fälle noch konsequenter zu ahnden und die Täter schneller zu bestrafen", sagte Justizminister Christian Heinz.

Fußfessel: Gesetzgebungsverfahren derzeit im Bundestag

Schon in der Vergangenheit hat sich Hessen erfolgreich für die bundesweite Einführung der sogenannten spanischen Fußfessel zur Überwachung von Kontakt- und Näherungsverboten eingesetzt. Die Bundesregierung hat die hessischen Initiativen aufgegriffen. Derzeit läuft das Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag. "Die Einführung der spanischen Fußfessel für Frauenschläger ist ein wesentlicher Baustein, um beim Thema Frauenschutz in ganz Deutschland voranzukommen. Wir wollen weiter Taktgeber bleiben und die Frauensicherheit in unserem Land spürbar und kontinuierlich verbessern." Im Hessischen Polizeigesetz, dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, wurde bereits der Einsatzbereich der Fußfessel durch eine Gesetzesänderung erheblich erweitert. (mp/pm) +++


Original auf osthessen-news.de