Warntag in Hessen am 12. März: „Sicherheit beginnt vor dem Ernstfall.“

Hessens Innenminister Roman Poseck erklärt dazu: „Die aktuelle Sicherheitslage führt uns vor Augen, wie wichtig es ist, im Ernstfall schnell und zuverlässig über eine Gefahrenlage informiert zu werden. Angesichts möglicher Stromausfälle, Extremwetterereignisse oder anderer Gefahrensituationen ist eine schnelle und verlässliche Warnung der Bevölkerung wichtiger denn je. Schließlich beginnt Sicherheit vor dem Ernstfall.“

Deshalb werde mit dem Warntag überprüft, ob die Warnsysteme technisch einwandfrei funktionieren und möglichst viele Menschen erreichen. Wenn Sirenen in Städten und Gemeinden ertönen und kurz darauf Warnmeldungen auf Mobiltelefonen erscheinen, sei das kein Anlass zur Sorge, sondern Teil eines wichtigen Sicherheitstests. Gleichzeitig biete der Warntag Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich mit dem richtigen Verhalten im Notfall vertraut zu machen und die eigene Vorsorge zu überprüfen.

Poseck dankte allen Beteiligten, die den Warntag ermöglichen – den Einsatzkräften, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Leitstellen und Kommunen sowie den Fachleuten auf Landesebene. „Sicherheit entsteht durch Zusammenarbeit. Der Warntag zeigt: Wir handeln gemeinsam, vorausschauend und entschlossen, damit sich die Menschen in Hessen im Ernstfall auf uns verlassen können.“

Der bundesweite Warntag im Herbst hat sich inzwischen als wichtiger Test der Warnmedien etabliert. Ergänzend dazu soll in den Bundesländern jeweils ein eigener landesweiter Warntag stattfinden. Ziel ist es, die regionalen Warnsysteme über die Infrastruktur der Landkreise und kreisfreien Städte zu testen. In bundesweiter Abstimmung wurde der landesweite Warntag auf den zweiten Donnerstag im März am Vormittag festgelegt.

Eine Warnung der Bevölkerung kann in unterschiedlichen Situationen erforderlich sein – etwa bei einer Bedrohung der Bundesrepublik von außen („Zivilschutzfall“), bei Großschadenslagen („Katastrophenfall“), im täglichen Einsatzgeschehen der Feuerwehr („Gefahrenabwehr“) oder auch bei polizeilichen Ereignissen wie einer Terrorlage.

Am 12. März findet der landesweite Warntag neben Hessen auch in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Rheinland-Pfalz statt. Die Warnmedien werden dabei von den hessischen Leitstellen ausgelöst. Anders als beim bundesweiten Warntag werden überregionale Medien wie Fernsehen und Rundfunk nicht eingebunden. Lediglich die landesweiten Sender FFH und hr beteiligen sich.

Cell Broadcast des BBK

Voraussetzung für den Empfang von Cell-Broadcast-Warnungen ist, dass auf den Mobiltelefonen aktuelle Betriebssysteme installiert sind. Aus technischen Gründen wird über dieses Warnsystem nur die Warnmeldung selbst versendet, nicht jedoch eine Entwarnung.

hessenWARN-Meldungen

Neben Sirenen stehen insbesondere auch Warn-Apps für Smartphones zur Verfügung. In Hessen nutzen das Land sowie die überwiegende Zahl der Landkreise das System hessenWARN beziehungsweise den kompatiblen Vorgänger KatWarn. Beide Apps zusammen werden derzeit von rund 821.000 Hessinnen und Hessen genutzt.

Die hessenWARN-App informiert unter anderem über Bombenfunde, Großbrände mit Gefahrstofffreisetzung, Unwetter oder terroristische Anschläge. Zusätzlich enthält sie weitere Alarmierungs- und Informationsfunktionen, die sich je nach persönlichem Bedarf innerhalb der App ein- oder ausschalten lassen.

Der Warntag am 12. März beginnt um 10 Uhr mit der hessenweiten Warnung – über Cell Broadcast, Warn-Apps wie hessenWARN sowie über die beteiligten Rundfunkanstalten. Wo entsprechende Sirenen vorhanden sind, wird gleichzeitig das Signal „Warnung der Bevölkerung“ ausgelöst. Um 10.30 Uhr folgt die Entwarnung.

Erstmals wird dabei auch eine Entwarnung über Cell Broadcast versendet. Da das System ursprünglich keine Entwarnung vorsieht, wird diese als Gefahreninformation in der niedrigsten Warnstufe verschickt. Je nach Einstellung des Smartphones kann es daher sein, dass die Entwarnung lediglich mit einem kurzen Systemton oder teilweise gar nicht signalisiert wird. Um dies zu vermeiden, wird empfohlen, Cell Broadcast auch für Warnstufe 3 zuzulassen.

Hinweis:

In Kommunen, in denen das Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“ technisch noch nicht ausgelöst werden kann, wird im Rahmen des Warntages ersatzweise das Signal „Feueralarm“ verwendet.

Hintergrund: Sirenensignale im Zivil- und Katastrophenschutz

Warnung der Bevölkerung

Einminütiger auf- und abschwellender Heulton

Bedeutung:

Es besteht eine örtliche Gefahr für Personen oder Sachen. Informieren Sie sich über regionale Medien oder das Internet. Bitte nicht die Notrufnummern 112 oder 110 wählen.

Entwarnung

Einminütiger durchgehender Dauerton

Bedeutung:

Die Gefahr ist vorbei – die Warnung ist aufgehoben.

hessenWARN-App

Die hessenWARN-App steht kostenlos zur Verfügung für

• iPhone im App Store

• Android-Smartphones im Google Play Store

Original auf www.osthessen-zeitung.de